Im Falle eines Zuwendungswunsches an die Stiftung besteht auch die Möglichkeit, Zuwendungen aus dem Nachlass steuerbegünstigt an die Bürgerstiftung Warendorf zu vermachen. Ein solcher sehr sensibler und komplexer Vorgang erfordert eine vertrauensvolle Beratung. Wenn Sie sich mit einem solchen Anliegen mit uns in Verbindung setzen, vermitteln wir Ihnen kompetente und neutrale Ansprechpartner.