Die Bürgerstiftung Warendorf wurde am 27. September 2010 mit einem Stiftungskapital von insgesamt 135 600 Euro gegründet. 103 Stifter haben sich als Gründungsstifter eingebracht.
Aktuell beläuft sich das Stiftungskapital auf ca. 231.980,00 Euro (Eine Nachlassspende in Höhe von 50.000,00 € wurde inzwischen realisiert) und weitere Stifter sind hinzugekommen.
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand grundsätzlich laut Satzung dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten, es ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Dabei erfüllt die Stiftung ihre Aufgaben aus den Erträgen des Vermögens sowie aus den Zuwendungen (Zustiftungen oder Spenden), soweit sie nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
Deshalb sind der Stiftung natürlich weitere Stifter oder auch Menschen, die der Stiftung Spenden oder Zuwendungen zukommen lassen, sehr willkommen. Denn schließlich möchten wir die Idee der Bürgerstiftung Warendorf auf eine breite Basis stellen. Und je stattlicher das Stiftungskapital ausfällt, um so größer sind die Erträge, die dann verschiedenen Projekten und Projektideen in Warendorf zugute kommen werden.
Steuerliche Einordnung
Die Bürgerstiftung Warendorf ist mit Bescheid des Finanzamtes Warendorf von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr entsprechend ihrem Satzungszweck zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.